Meines Erachtens hat die kubanische Regierung eine weise und notwendige Entscheidung angesichts der heutigen wirtschaftlichen Bedingungen des Landes getroffen, als sie den Gesetzentwurf Nr. 302 annahm, der das Gesetz Nr. 1312, "Migrationsgesetz" vom 20. September 1976 modifiziert.
Zu den Modifikationen in dem Gesetzentwurf zählt die Möglichkeit der Übertragung des Eigentums jener, die das Land endgültig verlassen, und die Festlegung neuer Regelungen, die notwendig machten, das Gesetz Nr. 989 vom 5. Dezember 1961 abzuschaffen, das die Verstaatlichung durch Beschlagnahmung des Eigentums, der Rechte und Aktionen der Emigrierenden zugunsten des kubanischen Staates verfügt hatte.
Viele kubanische Familien können von den Gütern, die ihnen von den Emigrierenden übertragen werden, profitieren, und obwohl die existierende Wohnungsnot nicht damit gelöst wird, in gewissem Sinne wird selbst dieses Bedürfnis gemildert, vergleicht man mit der früheren Geschichte, wo nicht immer eine beschlagnahmte Wohnung als solche benutzt wurde, sondern anderen Zwecken diente.
Aus wirtschaftlicher Sicht wird das Gesetz ermöglichen, dass das Land neue Gelder per Überweisungen empfangen kann oder Arbeitskapital (Investitionskapital) von Nationalen, und der Staat – als alleiniger Steuererheber – wird über mehr finanzielle Ressourcen für das Gleichgewicht der internen Finanzen und ihre anschließende Umverteilung verfügen.
Da Kuba bekanntlich Schwierigkeiten in der Güterproduktion und den Dienstleistungen hat, ist jenen Bereichen und Zielen eine größere Aufmerksamkeit zu widmen. Zu ihrer Entwicklung müsste man die Produktivkräfte in jeglicher Form von Eigentum lösen, aber dafür sind finanzielle Ressourcen nötig und diese, zumindest für die kleine Produktion, könnten von den Ressourcen kommen, die Nationale im Ausland schaffen, die fähig sind, sich in einem internationalen Unternehmen einzubringen.
Es wäre ein möglicher Weg, die Unterbeschäftigung im Land zu verringern, das heißt, den Prozess der Reduzierung aufgeblasener Angestelltenlisten fortzusetzen, denn viele Arbeiter sehen in den regulierten Berufsangeboten für selbständige Erwerbstätigkeit noch keine Arbeitsmöglichkeit. Anders gesagt, Universitätsabsolventen vieler Wissenszweige, denen es nicht gelingt, die Vorteile der nichtstaatlichen Arbeit zu nutzen, sehen eine vorübergehende Arbeitschance ihres Faches entsprechend im Ausland.
Für eine Gruppe von Kubanern besteht auch die Chance des Studiums neuer Management-Techniken im Ausland, die ihnen dann auf dem kubanischen Arbeitsmarkt eine Konkurrenzmöglichkeit geben werden.
Viele Personen, die bisher wegen des Umstandes, dass Minderjährige keine Ausreiseerlaubnis bekamen, nicht reisen konnten, können es jetzt tun, denn sie könnten im Ausland arbeiten und sich der Betreuung ihrer Familie widmen.
Man darf nicht übersehen, dass die Möglichkeit und der Wunsch ins Ausland zu reisen, nicht unbedingt bedeutet, dass zwei wesentliche Hindernisse wegfallen: das Anfangskapital für den Beginn einer Reise und den Erhalt der Einreisevisa von den Zielländern.
Zu beachten ist auch, dass in vielen entwickelten Ländern, die früher bestimmte Anreize für Arbeitsemigranten anboten, sich heute in einer schweren wirtschaftlichen Krise befinden, vor allem in Europa, wo die Arbeitslosenquoten extrem hoch sind, ganz besonders in Spanien. Im Fall der USA werden die in den mit Kuba unterzeicihneten Migrationsabkommen verankerten Regulationen und festgelegten normativen Anforderungen beibehalten und die kubanische Adjustment Act und andere Programme sind weiterhin gültig, um die Auswanderung von Berufsgruppen zu fördern.
Wie auch immer, "Reiselust" bedeutet nicht, es auch tun zu können, darum, obwohl viele Erwartungen mit diesem neuen Gesetzentwurf verbunden sind, wird die Zeit sagen, wie es sich damit verhält.
Insgesamt ist es eine positive Maßnahme mit breitem Nutzen für den Reisenden in Abhängigkeit von der Variante, die er wählt, die auch indirekte Vorteile für den kubanischen Staat haben wird.